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Ausbildungsvertrag

Jeder Ausbilder muß einen Ausbildungsvertrag abschliessen. Dadurch enstehen natürlich auch Verpflichtungen. Wir möchten hier nochmal die einzelnen Paragraphen aus dem Ausbildungsvertrag erläutern:

§ 2 Ausbildungszeit >>
hier

§ 3 Kündigung

Möglichkeiten:
1. während der Probezeit jederzeit ohne Angabe von Gründen, Wichtig: schrifltlich
2. fristlos aus wichtigem Grund: Grund muß angegeben werden.
3. Auflösungsvertrag in beiderseitigen Einverständnis
Weitere Möglichkeiten gibt es seitens der Praxis nicht.

§ 4 Urlaub, Arbeitszeit

Die gestaffelte Urlaubsregelung entnehmen Sie bitte einem Ausbildungsvertrag. Die maximale wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden, also acht Stunden/Tag.
Bitte beachten Sie das Jugendarbeitsschutzgesetz >>
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§ 5 Vergütung >> hier

§ 6 Pflichten der/des Ausbildenden

§ 7 Pflichten der/des Auszubildenden >>
hier

§ 8 Zeugnis >> hier

§ 9 Beilegen von Streitigkeiten
Der ZBV hat keine Schlichtungsstelle, aber eine Ausbildungsberatung >>
hier

§ 10 Prüfungsgebühren

Die Prüfungsgebühren (auch Wiederholungsprüfungen) trägt die/der Ausbilder
(Anm.: Die gesamte Ausbildung ist kostenfrei).

§ 11 Sonstige Vereinbarungen

Beispiele:
- Freiwillige Urlaubs- oder Weihnachtsgratifikation
- Fahrgeld
- Vermögenswirksame Leistugen etc.

Für Fragen steht Ihnen Herr Cosboth gerne mit Rat und Tat zur Seite -

Kontakt >> hier




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