
Jeder Ausbilder muß einen Ausbildungsvertrag abschliessen. Dadurch enstehen natürlich auch Verpflichtungen. Wir möchten hier nochmal die einzelnen Paragraphen aus dem Ausbildungsvertrag erläutern:
§ 2 Ausbildungszeit >> hier
§ 3 Kündigung
Möglichkeiten:
1. während der Probezeit jederzeit ohne Angabe von Gründen, Wichtig: schrifltlich
2. fristlos aus wichtigem Grund: Grund muß angegeben werden.
3. Auflösungsvertrag in beiderseitigen Einverständnis
Weitere Möglichkeiten gibt es seitens der Praxis nicht.
§ 4 Urlaub, Arbeitszeit
Die gestaffelte Urlaubsregelung entnehmen Sie bitte einem Ausbildungsvertrag. Die maximale wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden, also acht Stunden/Tag.
Bitte beachten Sie das Jugendarbeitsschutzgesetz >> hier
§ 5 Vergütung >> hier
§ 6 Pflichten der/des Ausbildenden
§ 7 Pflichten der/des Auszubildenden >> hier
§ 8 Zeugnis >> hier
§ 9 Beilegen von Streitigkeiten
Der ZBV hat keine Schlichtungsstelle, aber eine Ausbildungsberatung >> hier
§ 10 Prüfungsgebühren
Die Prüfungsgebühren (auch Wiederholungsprüfungen) trägt die/der Ausbilder
(Anm.: Die gesamte Ausbildung ist kostenfrei).
§ 11 Sonstige Vereinbarungen
Beispiele:
- Freiwillige Urlaubs- oder Weihnachtsgratifikation
- Fahrgeld
- Vermögenswirksame Leistugen etc.
Für Fragen steht Ihnen Herr Cosboth gerne mit Rat und Tat zur Seite -
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