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Die Richtlinie

Die Richtlinie für die Zahnärztlichen Bezirksverbände zur Bewilligung von
Verträgen mit Auszubildenden , erhoben durch die Bayerische Landes-
zahnärztekammer gibt den ZBV`en in Bayern vor, wieviele Azubis in einer
Praxis genehmigt werden können.

Grundlage für diese Richtlinie ist der § 27 Abs. 1 Nr. 2 Berufsbildungsgesetz:

§ 27
Eignung der Ausbildungsstätte
...
2. die Zahl der Auszubildenden in einem angemessenen Verhältnis zur
Zahl der Ausbildungsplätze oder zur Zahl der beschäftigten Fachkräfte
steht, es sei denn, dass anderenfalls die Berufsausbildung nicht gefährdet wird.

Die Richtlinie der BLZK >> PDF Download hier


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