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Zahnärztlicher Anzeiger

Aktuelle Ausgabe 03/2024

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ZFA-Ausbildung
Infos zum
-> Ausbildungsnachweis (ehemals Berichtsheft) und zur -> neuen Prüfungsordnung
Ausbildung gestalten -> Umsetzungshilfe Zahnmedizinischer Fachangestellter/Zahnmedizinische Fachangestellte

ZFA-Prüfung
Anmeldung zum Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung (GAP1) am 24.04.24 pdf download
Die Prüfungsgebühr beträgt € 160,00.
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ZFA – Gestreckte Abschlussprüfung (GAP)
Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung
Infos und Musteraufgaben finden Sie -> hier


NEU! NEU! NEU!
Ausbildungsvertrag online: digital und einfach!

Ausbildungsvertrag erstellen

Wir freuen uns, dass Sie sich dazu entschieden haben, einem jungen Menschen einen Ausbildungsplatz anzubieten.
Kammerseitig stellen wir Ihnen hiermit eine Onlineplattform zum Ausfüllen eines maßgeschneiderten Ausbildungsvertrags zur Verfügung. Auf den nächsten Seiten werden schrittweise alle vertragsnotwendigen Daten abgefragt.

Nach dem letzten Schritt wird auf Basis Ihrer Eingaben ein unterschriftsreifer Ausbildungsvertrag als PDF-Datei generiert. Wir empfehlen, diesen zunächst zu speichern. Zur finalen Prüfung und Genehmigung muss der Vertrag in dreifacher Ausfertigung ausgedruckt, an den entsprechenden Stellen unterschrieben und per Post an Ihren zuständigen zahnärztlichen Bezirksverband gesendet werden.

Bitte legen Sie folgendes Formular den ausgedruckten Ausbildungsverträgen bei:
SEPA-Lastschrift-Mandat zur Erhebung der Gebühr für die Eintragung des Ausbildungsvertrages in das Stammrollen-Verzeichnis


Verträge rechtzeitig abschließen und rechtzeitig beim ZBV einreichen

Neues Ausbildungsjahr ZFA 2024

Zum 1. September 2024 beginnt das neue Ausbildungsjahr für Auszubildende in der Ausbildung zur/zum Zahnmedizinischen Fachangestellten.

Damit es zu keinen Verschiebungen bei der Teilnahme an der Abschlussprüfung wegen zu spätem Beginn der Ausbildung kommt, achten Sie bitte darauf, dass Sie Ihren Ausbildungsvertrag mit Ihrer/Ihrem Auszubildenden rechtzeitig mit einem Datum des Ausbildungsbeginns im September abschließen und die Verträge bis spätestens Ende September 2024 beim zahnärztlichen Bezirksverband München Stadt und Land zur Eintragung einreichen.

Bitte berückschtigen Sie die Urlaubszeiten beim Einreichen der Unterlagen beim  ZBV verbunden mit dem dringenden Hinweis auf die Vorgaben für die Vollständig  der Unterlagen zu achten. Wenn Sie dieses PDF lesen, dann machen Sie alles richtig.


Notdienst

Bereitschaftsdienste und Wochenend-Notdienste für München Stadt u. Land

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