ZFA-Prüfung

Hinweis
Die Termine für alle Auszubildenden mit Ausbildungsbeginn vor dem 1. August 2022 und
die Termine für die Abschlussprüfungen Teil I und Teil II nach neuer Ausbildungsverordnung mit Ausbildungsbeginn ab 1. August 2022 finden Sie –> hier
Bitte beachten Sie, dass lt. § 6 des Ausbildungsvertrages für Zahnmedzinische Fachangestellte die ausbildende Praxis für die rechtzeitige Anmeldung zu den Prüfungen verantwortlich ist.

Allgemeine Infos und die voraussichtlichen Prüfungstermine Zahnmedizinische Fachangestellte
Tipps für die praktische PrüfungLesen Sie hier

Die Anmeldeformulare für die gestreckte Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2 werden direkt in der Berufsschule an die Auszubildenden verteilt. Bitte achten Sie darauf, die Unterlagen vollständig einzureichen.

Abschlusspüfung nach alter Prüfungsordnung*
am 04.06.2025
Prüfungsgebühr: € 240,00
Zeitlicher Ablauf am 04.06.25
Bekanntgabe von Terminen für die Abschlussprüfung nach alter Prüfungsordnung

Gestreckte Abschlusspüfung Teil 2 *
am 04.06.2025
Prüfungsgebühr: € 340,00
Zeitlicher Ablauf am 04.06.25
Bekanntgabe von Terminen für die GAP 2

Gestreckte Abschlusspüfung Teil 1 *
am 29.10.2025
Infos zur Anmeldung (bitte lesen)

Mit der Anmeldung zum Teil 1 der Abschlussprüfung vollständig ausgefüllt einzureichen sind:
Anmeldeformular (doppelseitig vollständig ausgefüllt / Verteilung der Anmeldeformulare erfolgt über die Berufsschule im Zeitraum 06.05. bis 12.05.2025)
Betrieblicher Ausbildungsplan Abschnitt A – erster Teil (Ausbildungszeit 1. bis 18. Monat) (3 Seiten)
Anlage zum Antrag auf Teil 1 der ZFA-Abschlussprüfung (1 Seite)

Anmeldeschluss: 24.06.2025

Zeitlicher Ablauf am 29.10.2025
Prüfungsgebühr: € 190,00

* Die Abschlussprüfungen sind für Auszubildende gebührenfrei. Am Tag vor den Abschlussprüfungen sind Auszubildende freizustellen (ohne Urlaub o.s.). Die Abschlussprüfung kann im Falle des Nichtbestehens zweimal wiederholt werden.

** Passwort hat die Berufsschule vergeben!