ZFA-Prüfung
Hinweis
Die Termine für alle Auszubildenden mit Ausbildungsbeginn vor dem 1. August 2022 und
die Termine für die Abschlussprüfungen Teil I und Teil II nach neuer Ausbildungsverordnung mit Ausbildungsbeginn ab 1. August 2022 finden Sie –> hier
Bitte beachten Sie, dass lt. § 6 des Ausbildungsvertrages für Zahnmedzinische Fachangestellte die ausbildende Praxis für die rechtzeitige Anmeldung zu den Prüfungen verantwortlich ist.
Allgemeine Infos und die voraussichtlichen Prüfungstermine Zahnmedizinische Fachangestellte
Tipps für die praktische Prüfung – Lesen Sie hier
Die Anmeldeformulare für die gestreckte Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2 werden direkt in der Berufsschule an die Auszubildenden verteilt. Bitte achten Sie darauf, die Unterlagen vollständig einzureichen.
Abschlusspüfung nach alter Prüfungsordnung*
am 04.06.2025
Prüfungsgebühr: € 240,00
Zeitlicher Ablauf am 04.06.25
Bekanntgabe von Terminen für die Abschlussprüfung nach alter Prüfungsordnung
Gestreckte Abschlusspüfung Teil 2 *
am 04.06.2025
Prüfungsgebühr: € 340,00
Zeitlicher Ablauf am 04.06.25
Bekanntgabe von Terminen für die GAP 2
Gestreckte Abschlusspüfung Teil 1 *
am 29.10.2025
Infos zur Anmeldung (bitte lesen)
Mit der Anmeldung zum Teil 1 der Abschlussprüfung vollständig ausgefüllt einzureichen sind:
Anmeldeformular (doppelseitig vollständig ausgefüllt / Verteilung der Anmeldeformulare erfolgt über die Berufsschule im Zeitraum 06.05. bis 12.05.2025)
Betrieblicher Ausbildungsplan Abschnitt A – erster Teil (Ausbildungszeit 1. bis 18. Monat) (3 Seiten)
Anlage zum Antrag auf Teil 1 der ZFA-Abschlussprüfung (1 Seite)
Anmeldeschluss: 24.06.2025
Zeitlicher Ablauf am 29.10.2025
Prüfungsgebühr: € 190,00
* Die Abschlussprüfungen sind für Auszubildende gebührenfrei. Am Tag vor den Abschlussprüfungen sind Auszubildende freizustellen (ohne Urlaub o.s.). Die Abschlussprüfung kann im Falle des Nichtbestehens zweimal wiederholt werden.
** Passwort hat die Berufsschule vergeben!