ZFA-Prüfung

Hinweis
Die Termine für alle Auszubildenden mit Ausbildungsbeginn vor dem 1. August 2022 und
die Termine für die Abschlussprüfungen Teil I und Teil II nach neuer Ausbildungsverordnung mit Ausbildungsbeginn ab 1. August 2022 finden Sie –> hier
Bitte beachten Sie, dass lt. § 6 des Ausbildungsvertrages für Zahnmedzinische Fachangestellte die ausbildende Praxis für die rechtzeitige Anmeldung zu den Prüfungen verantwortlich ist.

Die Anmeldeformulare für die gestreckte Abschlussprüfung werden direkt in der Berufsschule an die Auszubildenden verteilt. Bitte achten Sie darauf, die Unterlagen vollständig einzureichen.

Gestreckte Abschlusspüfung Teil 1
Übersicht Anmeldung zur GAP 1 am 30.04.2025.
Anmeldeschluss: 29.01.2025
Prüfungsgebühr: € 190,00

Die Abschlussprüfung ist für Auszubildende gebührenfrei. Für den Tag vor der Abschlussprüfung sind Auszubildende freizustellen (ohne Urlaub o.s.).
Die Abschlussprüfung kann im Falle des Nichtbestehens zweimal wiederholt werden.