Service

Erstmeldung beim ZBV München Stadt und Land:
Bitte nutzen Sie für die Erstmeldung den Mitgliederbogen – Formular für die Erstmeldung 
Bitte füllen Sie den Mitgliederbogen leserlich aus und senden es mit folgenden beglaubigten Kopien an den ZBV München Stadt und Land zurück:
– Approbationsurkunde
– Promotionsurkunde (sofern vorhanden)
– Ausländische(s) Abschlussdiplom(e) in Originalsprache samt Übersetzung (sofern vorhanden)

Satzung des ZBV München Stadt und Land

Es ergeben sich Änderungen wie z.B.
– neue Privat- und Praxisanschrift
– Beginn oder Ende einer Tätigkeit,
– Niederlassung, Praxiswechsel oder Praxisaufgabe
– neue oder zusätzliche akademische Grade usw.

Melden Sie die genannten Änderungen bitte umgehend dem ZBV München Stadt und Land.
Gerne per E-Mail an Frau Schilcher in Verbindung dem Formular zur → Aktualisierung der Mitgliederdaten

(Ein notwendiger) Hinweis:
Verstöße gegen die Meldeordnung sind zugleich Verstöße gegen § 3 Abs. 2 der Berufsordnung für die Bayerischen Zahnärzte und können berufsrechtlich geahndet werden.

Unsere Beitragsordnung
Bitte beachten Sie:
Die Erteilung der Einzugsermächtigung ist für den Einzug der Beiträge für jedes Mitglied des ZBV München Stadt und Land lt. Beitragsordnung verpflichtend.
Bitte denken Sie daran, den ZBV München rechtzeitig bei Änderung Ihrer Bankverbindung zu informieren, wenn Sie dem ZBV München eine Ermächtigung zum Einzug der Beiträge erteilt haben, da die meisten Banken bei einer Rückbelastung des Beitragseinzuges eine Rücklastschriftprovision von derzeit € 5,00 erhben. Diese Rücklastschriftprovision müssen wir an Sie weitergeben, wenn Sie die Meldung versäumen.

Unsere Bankverbindung:
Gläubiger-Identifikationsnr.: DE87ZZZ00000534910
Deutsche Apotheker und Ärztebank e.G., München
IBAN: DE95300606010001074857 – BIC: DAAEDEDDXXX

Wenn der Zahnarztbesuch in einer Praxis nur mit großer Mühe und Unterstützung möglich ist, helfen wir
Ihnen gerne, einen Zahnarzt zu finden, der zu Ihnen nach Hause kommt.

Für die Stadtteile Giesing, Harlaching, Perlach/Neuperlach und Ramersdorf finden Sie alles Infos in diesem –> Flyer

Für alle anderen Stadtteile Münchens rufen Sie uns bitte an. Sie erreichen unseren Mitarbeiter, Herrn Cosboth, unter der Telefonnummer 089/72480-308. Er wird Ihnen gerne weiterhelfen.

Sie sind Zahnarzt / Zahnärztin und haben Interesse, Hausbesuche anzubieten. Gerne setzen wir Sie auf unsere Liste!

Der Gesundheitsbeirat ist „ein Beratungsorgan für den Stadtrat und die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt München in grundsätzlichen Fragen des Gesundheitswesens. Darüber hinaus dient er der gegenseitigen Beratung seiner Mitglieder und der Koordination von Maßnahmen des Gesundheitswesens in der Landeshauptstadt München“ (aus der Geschäftsordnung). „Ziel ist es, die gesundheitliche Lage der Bevölkerung der Landeshauptstadt München zu verbessern, insbesondere durch Gesundheitsförderung und Prävention, sowie durch strukturelle Änderungen der gesundheitlichen Versorgung“ (ebenfalls aus der Geschäftsordnung).Der Gesundheitsbeirat ist ein wesentliches Instrument der kommunalen Gesundheitspolitik; seit seiner konstituierenden Sitzung am 04.12.1989 wurden sechs Arbeitskreise eingerichtet.

Weitere Infos findes Sie unter –> hier