Der ZBV München stellt sich vor
Vorstand
Wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen möchten:
Email: vorstand@zbvmuc.de
1. Vorsitzende
Dr. Dorothea Schmidt
1. Beisitzer
ZA Karl Sochurek
3. Beisitzer
Dr. Sascha Faradjli
5. Beisitzer
Dr. Nicolas Pröbstl
2. Vorsitzender
Dr. Eckart Heidenreich
2. Beisitzer
Dr. Thomas Maurer
4. Beisitzer
Dr. Susanne Strauch
Rechtsberater
Rechtsanwalt Christoph Claas, LL.M
Kontakt: info@zbvmuc.de
Organisationsform und Funktion des ZBV München Stadt und Land (ZBV)
Der ZBV München Stadt und Land ist ein Organ der Selbstverwaltung auf Bezirksebene in Form einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Mitglieder
Alle aktiven und nicht mehr aktiven approbierten Zahnärztinnen und Zahnärzte im Bezirk München Stadt und Land. (Stand 17.01.2022: 3469)
Struktur
Der ZBV München Stadt und Land hat zwei Organe, den Vorstand und die Delegiertenversammlung. Die Mitglieder wählen alle vier Jahre die Delegiertenversammlung diese wählt den Vorstand, der aus zwei Vorsitzenden und fünf Beisitzern besteht.
Er ist satzungsgemäß mit folgenden Aufgaben betraut:
– Wahrnehmung der beruflichen Belange seiner Mitglieder
– Überwachung der Erfüllung der Berufspflichten
– Förderung der zahnärztlichen Fortbildung
– Schaffung von sozialen Einrichtungen für seine Mitglieder und deren Angehörige
– Mitwirkung an der öffentlichen Gesundheitspflege
Aufgaben von besonderer Bedeutung werden von Referaten betreut. Ein Rechtsberater (Justitiar) berät den Vorstand bei allen juristischen Fragen wie Vertragsgestaltung, Berufsordnungsverstößen und Ähnlichem. Der ZBV ist Herausgeber des Mitteilungsblattes „Zahnärztlicher Anzeigers“, das alle vier Wochen erscheint und das seine Mitglieder über alles Wissenswerte informiert.
Der ZBV München unterhält eine Geschäftsstelle, die die Mitgliederverwaltung betreut, die Ausbildungsverhältnisse registriert, Fortbildungs- und Prüfungsveranstaltungen organisiert und die laufende Buchhaltung führt.
Wie Sie sehen, ein umfangreiches Angebot für Zahnärztinnen, Zahnärzte und deren Mitarbeiter.
Wissenswertes
Die Bayerische Landeszahnärztekammer führt die Rechtsaufsicht über die acht Bayerischen Zahnärztlichen Bezirksverbände (ZBV’e). Die BLZK hat ihrerseits ebenfalls einen Vorstand, Referate und deren Mitarbeiter, jedoch als Mitglieder nur die von der Zahnärzteschaft gewählten Delegierten der Vollversammlung.