ZFA-Prüfung
Hinweis
Die Termine für alle Auszubildenden mit Ausbildungsbeginn vor dem 1. August 2022 und
die Termine für die Abschlussprüfungen Teil I und Teil II nach neuer Ausbildungsverordnung mit Ausbildungsbeginn ab 1. August 2022 finden Sie –> hier
Wichtig – Anmeldung zur Gestreckten Abschlussprüfung :
Für die Anmeldung zur Gestreckten Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2 ist der AUSBILDER zuständig. Der Ausbilder muss die/den Ausbildende/n anmelden. Über die Zulassung entscheidet der ZBV in Verbindung mit dem Prüfungsausschuss.
Allgemeine Infos und die voraussichtlichen Prüfungstermine Zahnmedizinische Fachangestellte
Tipps für die praktische Prüfung – Lesen Sie hier
Die Anmeldeformulare für die gestreckte Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2 werden direkt in der Berufsschule an die Auszubildenden verteilt. Bitte achten Sie darauf, die Unterlagen vollständig einzureichen.
Abschlusspüfung nach alter Prüfungsordnung*
am 14.01.2026
Prüfungsgebühr: € 240,00
Zeitlicher Ablauf am 14.01.2026
Bekanntgabe von Terminen für die Abschlussprüfung nach alter Prüfungsordnung folgt (bis 12/25)
Prüfungsort: Städtische Berufsschule für Zahnmedizinische Fachangestellte, Orleansstraße 4, 81669 München
Gestreckte Abschlusspüfung Teil 2 *
am 14.01.2026
Prüfungsgebühr: € 340,00
Zeitlicher Ablauf am 14.01.2026
Bekanntgabe von Terminen für die GAP 2 (bis 12/25)
Prüfungsort: Städtische Berufsschule für Zahnmedizinische Fachangestellte, Orleansstraße 4, 81669 München
Gestreckte Abschlusspüfung Teil 1 *
am 29.10.2025
Anmeldungfrist beendet. Anmeldung nicht mehr möglich.
Zeitlicher Ablauf am 29.10.2025
Prüfungsgebühr: € 190,00
Prüfungsort: Städtische Berufsschule für Zahnmedizinische Fachangestellte, Orleansstraße 4, 81669 München
* Die Abschlussprüfungen sind für Auszubildende gebührenfrei. Am Tag vor den Abschlussprüfungen sind Auszubildende freizustellen (ohne Urlaub o.s.). Die Abschlussprüfung kann im Falle des Nichtbestehens zweimal wiederholt werden.
** Passwort hat die Berufsschule vergeben!