ZFA-Prüfung

Hinweis
Die Termine für alle Auszubildenden mit Ausbildungsbeginn vor dem 1. August 2022 und
die Termine für die Abschlussprüfungen Teil I und Teil II nach neuer Ausbildungsverordnung mit Ausbildungsbeginn ab 1. August 2022 finden Sie –> hier

Wichtig – Anmeldung zur Gestreckten Abschlussprüfung :
Für die Anmeldung zur Gestreckten Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2 ist der AUSBILDER zuständig. Der Ausbilder muss die/den Ausbildende/n anmelden. Über die Zulassung entscheidet der ZBV in Verbindung mit dem Prüfungsausschuss.

Allgemeine Infos und die voraussichtlichen Prüfungstermine Zahnmedizinische Fachangestellte
Tipps für die praktische PrüfungLesen Sie hier

Die Anmeldeformulare für die gestreckte Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2 werden direkt in der Berufsschule an die Auszubildenden verteilt. Bitte achten Sie darauf, die Unterlagen vollständig einzureichen.

Abschlusspüfung nach alter Prüfungsordnung*
am 14.01.2026
Prüfungsgebühr: € 240,00
Zeitlicher Ablauf am 14.01.2026
Bekanntgabe von Terminen für die Abschlussprüfung nach alter Prüfungsordnung folgt (bis 12/25)
Prüfungsort: Städtische Berufsschule für Zahnmedizinische Fachangestellte, Orleansstraße 4, 81669 München

Gestreckte Abschlusspüfung Teil 2 *
am 14.01.2026
Prüfungsgebühr: € 340,00
Zeitlicher Ablauf am 14.01.2026
Bekanntgabe von Terminen für die GAP 2 (bis 12/25)
Prüfungsort: Städtische Berufsschule für Zahnmedizinische Fachangestellte, Orleansstraße 4, 81669 München

Gestreckte Abschlusspüfung Teil 1 *
am 29.10.2025
Anmeldungfrist beendet. Anmeldung nicht mehr möglich.
Zeitlicher Ablauf am 29.10.2025
Prüfungsgebühr: € 190,00
Prüfungsort: Städtische Berufsschule für Zahnmedizinische Fachangestellte, Orleansstraße 4, 81669 München

* Die Abschlussprüfungen sind für Auszubildende gebührenfrei. Am Tag vor den Abschlussprüfungen sind Auszubildende freizustellen (ohne Urlaub o.s.). Die Abschlussprüfung kann im Falle des Nichtbestehens zweimal wiederholt werden.

** Passwort hat die Berufsschule vergeben!