Mitgliederinformation
Mitgliederbogen – Formular für die Erstmeldung beim ZBV München Stadt und Land
Bitte füllen Sie das Anmeldeformular leserlich aus und senden es mit folgenden beglaubigten Kopien an uns zurück:
– Approbationsurkunde
– Promotionsurkunde (sofern vorhanden)
– Ausländische(s) Abschlussdiplom(e) in Originalsprache samt Übersetzung (sofern vorhanden)
Satzung des ZBV München Stadt und Land
Meldeordnung
Änderungen wie z.B. Privat- und Praxisanschrift, Beginn oder Ende einer Tätigkeit,
Niederlassung, Praxiswechsel oder Praxisaufgabe, zusätzliche akademische Grade, etc.
müssen dem ZBV München Stadt und Land umgehend mitgeteilt werden!
Verstöße gegen die Meldeordnung sind zugleich Verstöße gegen § 3 Abs. 2 der Berufsordnung
für die Bayerischen Zahnärzte und können berufsrechtlich geahndet werden.
→ Aktualisierung der Mitgliederdaten
Beitragsordnung
Einzugsermächtigung ZBV
Bitte denken Sie daran, den ZBV München rechtzeitig bei Änderung Ihrer Bankverbindung zu informieren, wenn Sie dem ZBV München eine Ermächtigung zum Einzug der Beiträge erteilt haben. Meistens erheben die Banken bei einer Rückbelastung des Beitragseinzuges eine Rücklastschriftprovision von derzeit € 5,00, die wir an Sie weitergeben müssen, wenn Sie die Meldung versäumen.
Unsere Bankverbindung:
Gläubiger-Identifikationsnr.: DE87ZZZ00000534910
Deutsche Apotheker und Ärztebank e.G., München
IBAN: DE95300606010001074857 – BIC: DAAEDEDDXXX
Berufsrecht
Berufsordnung
Link zur Musterberufsordnung
Link zum Kommentar zur Muster-Berufsordnung der BZÄK
Impressum – Internetrichtlinie
Link zur Datenschutz-Grundverordnung DSGVO
Zahnmedizin für Menschen in der ambulanten Pflege / Hausbesuche
Wenn der Zahnarztbesuch in einer Praxis nur mit großer Mühe und Unterstützung möglich ist, helfen wir
Ihnen gerne, einen Zahnarzt zu finden, der zu Ihnen nach Hause kommt.
Für die Stadtteile Giesing, Harlaching, Perlach/Neuperlach und Ramersdorf finden Sie alles Infos in diesem –> Flyer
Für alle anderen Stadtteile Münchens rufen Sie uns bitte an. Sie erreichen unseren Mitarbeiter, Herrn Cosboth, unter der Telefonnummer 089/72480-308. Er wird Ihnen gerne weiterhelfen.
Sie sind Zahnarzt / Zahnärztin und haben Interesse, Hausbesuche anzubieten. Gerne setzen wir Sie auf unsere Liste!
Gesundheitsbeirat München
Der Gesundheitsbeirat ist “ein Beratungsorgan für den Stadtrat und die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt München in grundsätzlichen Fragen des Gesundheitswesens. Darüber hinaus dient er der gegenseitigen Beratung seiner Mitglieder und der Koordination von Maßnahmen des Gesundheitswesens in der Landeshauptstadt München” (aus der Geschäftsordnung). “Ziel ist es, die gesundheitliche Lage der Bevölkerung der Landeshauptstadt München zu verbessern, insbesondere durch Gesundheitsförderung und Prävention, sowie durch strukturelle Änderungen der gesundheitlichen Versorgung” (ebenfalls aus der Geschäftsordnung).Der Gesundheitsbeirat ist ein wesentliches Instrument der kommunalen Gesundheitspolitik; seit seiner konstituierenden Sitzung am 04.12.1989 wurden sechs Arbeitskreise eingerichtet.
Weitere Infos findes Sie unter –> hier
Linksammlung
Bayerische Landeszahnärztekammer
Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayern
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung
Informationsseite der Bayerischen Landeszahnärztekammer
Europäische Akademie für zahnärztliche Fortbildung, Fortbildungsinstitut der BLZK
ABZ Abrechnungs- und Beratungsgesellschaft für Zahnärzte
Aufsichtsbehörde – Regierung von Oberbayern
Approbationsbehörde in Bayern – Regierung von Oberbayern
Gesundheitsministerium in Bayern
Patientenberatungsstellen der Kammer
Patientenberatungsstellen der KZVB:
https://www.kzvb.de/blickpunkt-patient/patientenberatung/
Zahnärztliche Verbände: