Vergütungsempfehlungen für Ausbildungsverträge ab 01.05.2026
Die BLZK hat ihre Empfehlungen für die Vergütung von Auszubildenden zur/zum Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) angepasst.
Der Vorstand der Bayerischen Landeszahnärztekamme hat in seiner Sitzung am 23.01.2026 eine neue Empfehlung zur Ausbildungsvergütung beschlossen.
Die Empfehlung für die monatliche Ausbildungsvergütung beträgt:
1. Ausbildungsjahr: 1.050,00 Euro,
2. Ausbildungsjahr: 1.150,00 Euro
3. Ausbildungsjahr: 1.250,00 Euro.
Diese Empfehlung gilt für alle Ausbildungsverträge, die ab 01.05.2026 geschlossen werden.
Die Vergütung ist eine Basisempfehlung. Abweichungen sind grundsätzlich möglich. Bei einer Unterschreitung der Empfehlung um 20% werden die Mindestvergütungen nach § 17 BBiG eingehalten. Wenn die Empfehlung jedoch um mehr als 20% unterschritten wird, ist nicht mehr von einer angemessenen Ausbildungsvergütung auszugehen.
Die Vereinbarung einer individuell höheren Ausbildungsvergütung im Ausbildungsvertrag bleibt allen Ausbildenden unbenommen.
Insbesondere für Ausbildungsverträge, die vor dem 01.05.2026 abgeschlossen wurden und einen Ausbildungsbeginn ab September 2026 vorsehen, wird empfohlen, eine Anpassung der vereinbarten Ausbildungsvergütung anhand der hier genannten Empfehlung zu prüfen.
