Röntgenkurs – Aktualisierung für Zahnärztinnen und Zahnärzte
Nach § 48 Abs. 1 der Röntgenverordnung sind Zahnärztinnen und Zahnärzte innerhalb eines fünfjährigen Turnus’ verpflichtet, ihre Fachkunde im Strahlenschutz zu aktualisieren.
Wer die Röntgenfachkunde 2020 – meist zusammen mit der Approbation – erworben hat, ist im Jahr 2025 verpflichtet, diese zu aktualisieren.
Bitte beachten Sie, dass die Teilnahme an der Aktualisierung nur dann möglich ist, wenn Sie im Besitz der deutschen Fachkunde im Strahlenschutz sind.
Anmeldeschluss ist der 19.08.2026 Spätere Anmeldungen werden nicht berücksichtigt!
9 Fortbildungspunkte
