Röntgen – Aktualisierung für zahnärztliches Personal (ZFA/ZFH)
Gemäß § 74 Abs. 4 Nr. 6 StrlSchG i.V.m. § 49 Abs. 1 Nr. 3 StrlSchV müssen die Kenntnisse im Strahlenschutz alle 5 Jahre aktualisiert werden.
Anmeldeschluss ist der 25.02.2026 Spätere Anmeldungen werden nicht berücksichtigt.